Grosszügigkeit als Lebensstil

Mitarbeiten & Mittragen

Die BewegungPlus Thun lebt von der Grosszügigkeit vieler Menschen: Viele ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschenken sich regelmässig in den verschiedensten Arbeitsbereichen und machen das Gemeindeleben so erst möglich. Grosszügigkeit drückt sich auch durch Spenden aus: Die BewegungPlus Thun ist als Freikirche auf freiwillige Spenden angewiesen. Du bist herzlich eingeladen, durch deine Mitarbeit und dein finanzielles Mittragen unsere Kirche zu einem attraktiven und heilsamen Ort für viele Menschen zu machen.

Steuerliche Abzugsfähigkeit

  • Spenden für Kultusaufgaben: Einzahlungen auf das «Kultus-Konto» sind NICHT von den Steuern abziehbar.
  • Spenden für gemeinnützige Aufgaben: Bis 2021 waren alle Spenden auf dieses Konto steuerlich zu 100% vom Einkommen abzugsberechtigt. Aktuell ist in Zusammenarbeit mit dem Dachverband Freikirchen.ch ein Klärungsverfahren im Gang, welche Arbeitsbereiche weiterhin als gemeinnützig anerkannt werden. Darum kann für 2022 nicht genau gesagt werden, welcher Prozentsatz der Spenden auf dieses Konto schliesslich auch als gemeinnützig steuerlich abzugsberechtigt sein wird.  Anfang 2023 werden wir eine entsprechende Spendenbescheinigung verschicken, die dann den Steuern beigelegt werden kann.

Kontoangaben

Steuerlich nicht abzugsberechtigt

Spenden für Kultusaufgaben

Konto: 30-38118-3, AEK Bank 1826, 3601 Thun
IBAN: CH26 0870 4016 0748 3100 4
Zugunsten von: BewegungPlus Thun, Begegnungszentrum Grabengut, Grabenstrasse 8a, 3600 Thun
Zahlungszweck: «Kultus»
Steuerlich (teilweise) abzugsberechtigt

Spenden für gemeinnützige Aufgaben

Konto: 30-38118-3, AEK Bank 1826, 3601 Thun
IBAN: CH64 0870 4016 0502 6070 5
Zugunsten von: BewegungPlus Thun, Begegnungszentrum Grabengut, Grabenstrasse 8a, 3600 Thun
Zahlungszweck: «Gemeinnützige Zwecke»

Testament / Legat

Sie haben auch die Möglichkeit, die BewegungPlus Thun oder andere christlich-gemeinnützige Organisationen im Rahmen des Testaments (Legat) zu berücksichtigen.

Einzahlungsscheine per Post?